Strafnachlass in Argentinien bei Verbrechen gegen die Menschheit

Buenos Aires. Der Oberste Gerichtshof von Argentinien hat mit einer knappen Mehrheit das Gesetz 24.390 auch bei Verbrechen gegen die Menschheit für gültig erklärt. Demnach wird bei Personen in Untersuchungshaft ab dem zweiten Jahr jedes weitere Jahr doppelt berechnet. Diese Zeit wird dann von einer möglichen folgenden Haftstrafe abgezogen. Das Gericht urteilte damit zugunsten von Luis Muñia, der 2007 verhaftet und 2011 wegen Freiheitsberaubung und Folter verurteilt worden war. Muñia war unter anderem 1976 an der militärischen Besetzung des Krankenhauses Posadas in Buenos Aires und der Verschleppung des Krankenhauspersonals in das geheime Folterzentrum „El Chalet“ beteiligt. Menschenrechtsverbände und die Opposition lehnen die Entscheidung vehement ab.

 

Der Palacio de Justicia de la Nación: Sitz des Obersten Gerichtshofs Argentiniens
Der Palacio de Justicia de la Nación: Sitz des Obersten Gerichtshofs Argentiniens QUELLE: UPLOAD.WIKIMEDIA.ORG LIZENZ: CC BY-SA 4.0

Das sogenannte 2×1-Gesetz war erst 2001 aufgehoben worden. Mit einer knappen Mehrheit setzten sich nun am Obersten Gerichtshof die Richter Elena Highton, Carlos Rosenkrantz und Horacio Rosatti gegen den Präsidenten des Organs, Ricardo Lorenzetti, und Richter Juan Carlos Maqueda durch. Ausgehend von Artikel 2 des argentinischen Strafgesetzbuches argumentierten die drei zustimmenden Richter, dass das Prinzip „des milderen Gesetzes“ keine Ausnahme, selbst im Falle von andauernden Straftaten vorsehe. Für Lorenzetti und Maqueda trifft dieses Gesetz nicht für Verbrechen gegen die Menschheit zu, da sie unverjährbar sind und keine Amnestie oder Strafnachlass zulassen.

Von Agustina Carrizo de Reimann
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