Gericht in Brasilien: Indigene müssen Staudamm Teles Pires zustimmen

Gravierende Folgen für Umwelt und indigene Bevölkerung. Gerichtsurteil aber durch Eingabe der Regierung im „nationalen Interesse“ außer Kraft gesetzt

Cuiabá, Brasilien. Ein brasilianisches Bundesgericht, zuständig für die Großregion Amazonien, hat Anfang Dezember in einem von der Bundesstaatsanwaltschaft angestrengten Prozess in zweiter Instanz entschieden, dass das seit Ende 2015 in Betrieb befindliche Wasserkraftwerk Teles Pires am gleichnamigen Fluss die Rechte der vom Staudamm betroffenen Indigenen Kayabi, Munduruku und Apiaká verletzt. Das Gericht ordnete an, dass die Indigenen gemäß der freien, vorherigen und informierten Zustimmung nach der Definition der ILO Konvention Nr.169 befragt und um Zustimmung gebeten werden müssen. Eine solche Befragung und das Einholen der erforderlichen Zustimmung sei weder durch die brasilianische Regierung noch durch den Betreiber des Wasserkraftwerks eingeholt worden, so das Gericht nun in zweiter Instanz, nachdem zuvor die Bundesregierung und die Staudamm-Betreiberin gegen die gleich ausgefallene, erstinstanzliche Verurteilung Widerspruch eingelegt hatten.

Der Staudamm Teles Pires
Der Staudamm Teles Pires QUELLE: AGÊNCIA BRASIL LIZENZ: CC BY-ND 3.0

Das Gericht erklärte zudem die durch die Umweltbehörde Ibama erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig und folgte darin der Staatsanwältin Eliana Torelly, die in ihrem Plädoyer in der Gerichtsverhandlung der zweiten Instanz erklärt hatte, dass das Wasserkraftwerk Teles Pires „die Verringerung der Fischarten, die Verseuchung des Flusswassers, Abholzung von Regenwald zur Folge gehabt und die natürlichen Ressourcen in Mitleidenschaft gezogen“ habe.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zudem an, dass durch den Staudammbau und die Flutung von 150 Quadratkilometer Landschaft die Wasserfälle Sete Quedas zerstört wurden. Diese seien aber, so das Gericht, für die indigenen Munduruku heilige Orte. Daher sei eine Befragung und Zustimmung nach den Regeln der ILO-Konvention 169 unerlässlich.

Das Urteil ist zwar nun rechtskräftig, gleichwohl kann es nicht vollstreckt werden. Das hängt mit der sogenannten Suspensão de segurança zusammen. Diese steht für den Verweis auf vermeintlich höherwertigem, nationalem Interesse. Die „Suspensão de segurança“ basiert auf einem Gesetz noch aus der Zeit der Militärdiktatur. Diese Rechtsnorm aus dem Jahre 1964 definiert, dass das Außerkraftsetzen eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehener Prinzipien mit dem Verweis auf höherwertige nationale Interessen durch die Regierung durchgesetzt werden kann. Dazu muss nur ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs eine diesbezügliche Eingabe machen, so dass der Bau des betreffenden Projekts vorerst durch keine Gerichtsurteile behindert werden darf.

Von Christian Russau
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