Chile: Wirbel um angeblichen Antrag der Staatsanwaltschaft im Fall Hartmut Hopp

Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile lebt seit Jahren fast unbehelligt in Krefeld. Aktivisten trotz Meldung über mögliche Strafvollstreckung skeptisch

Von Harald Neuber

Berlin. Pünktlich zum Start eines Kinofilms über die deutsche Sekten- und Foltersiedlung Colonia Dignidad im Süden von Chile machte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit einer Aufsehen erregenden Meldung auf. Gegen den langjährigen Sektenarzt und in Chile rechtskräftig verurteilten Straftäter Hartmut Hopp soll „in den nächsten Wochen“ eine Strafvollstreckung beantragt werden. Hopp hatte sich Mitte 2011, nachdem er den Rechtsweg in Chile ausgeschöpft hatte, nach Deutschland abgesetzt. Zuvor war er wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch Minderjähriger in mehreren Fällen zu fünf Jahren und einem Tag Haft verurteilt worden. Seither warten Opfer der „Colonia Dignidad“ und Menschenrechtsaktivisten darauf, dass die deutsche Justiz etwas unternimmt. Dass gut ein Jahr nach dem Antrag der chilenischen Justiz auf Haftvollstreckung, über den auch amerika21 mehrfach berichtet hatte, etwas geschehen muss, war klar.

Fahndungsblatt von Hopp bei Interpol. Inzwischen ist die Suche nach dem Verurteilten eingestellt
QUELLE: INTERPOL.INT

Menschenrechtsaktivisten und Vertreter der Colonia-Dignidad-Opfer bleiben dennoch skeptisch. Die deutsche Anwältin mehrerer Sekten-Opfer, Petra Schlagenhauf, verwies im Gespräch mit amerika21 am Dienstag darauf, dass der Antrag aus Chile auf Vollstreckung des Urteils gegen Herrn Hopp „schon seit geraumer Zeit“ in Deutschland vorliegt. „Ich kann mir nicht so recht erklären, warum der Antrag noch nicht beim Landgericht in Krefeld liegt“, so Schlagenhauf. Im Grunde genommen müsse ja nur geprüft werden, ob Hartmut Hopp ein faires Verfahren hatte, erklärte sie: „Und tatsächlich ist er seinerzeit in Chile durch alle Instanzen gegangen, bis hin zum Verfassungsgericht.“ Auch wenn Strafverfahren in Chile prozessual anders geregelt seien als in Deutschland, könne man nicht ernsthaft bestreiten, dass die Beschuldigtenrechte von Hartmut Hopp in diesem Verfahren gewahrt worden sind, sagte die Juristin. Dies gelte vor allem für die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs und das Recht auf angemessene Verteidigung. „Und hierauf kommt es bei der Frage, ob ein ausländisches Urteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann, nach dem deutschen Gesetz über Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, dem IRG, an“, so Schlagenhaufs Resümee.

Auch Jan Stehle, der seit Jahren zur westdeutschen Chile-Politik und den Fall der Colonia Dignidad forscht, äußerte sich zurückhaltend: „Der zuständige Staatsanwalt Axel Stahl muss, nachdem Chile vor einem Jahr den Haftvollstreckungsantrag im Fall Hartmut Hopp eingereicht hat, nun dazu beim Landgericht Krefeld Stellung nehmen.“ Das ganze Verfahren laufe bislang unglaublich langsam, so Stehle: „Darin liegt der Skandal.“ Aus seiner Sicht kann Staatsanwalt Stahl den Antrag nur befürworten. „Alles andere würde ja bedeuten, dass Hartmut Hopp in Chile kein rechtsstaatliches Verfahren hatte, was bisher niemand ernsthaft bezweifelt hat“, fügt Stehle hinzu. Hopp sei mehrfach angehört worden und habe ein hochbezahltes Anwaltsteam gehabt: „Seine Verteidiger haben Rechtsmittel ausgeschöpft – bis hin zur Verfassungsbeschwerde.“

Tatsächlich findet sich im Artikel des „Spiegel“ am Ende auch nur eine Absichtserklärung von Staatsanwalt Stahl: „Es wird zu prüfen sein, ob der Beschuldigte ein faires Verfahren hatte“, sagte er dem Nachrichtenmagazin. Gegenüber amerika21 sagte Stahl zeitgleich, der „sehr ausführliche Schriftsatz“ des Verteidigers von Hartmut Hopp, Helfried Roubiček, enthalte einige „bedenkenswerte Argumente“. Ob der langjährige Sektenarzt am Ende also seine Strafe antreten muss, ist also noch unklar.

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