Mexiko legalisiert Marihuana für medizinische Zwecke

Mexiko-Stadt. Mexikos Präsident Enrique Peña Nieto hat am Donnerstag ein Dekret unterzeichnet, das eine weitreichende Liberalisierung des medizinischen und persönlichen Gebrauchs von Marihuana vorsieht. Demnach sollen Änderungen im Allgemeinen Gesundheitsgesetz erstmals die uneingeschränkte wissenschaftliche und medizinische Nutzung von Cannabis ermöglichen. Die Höchstgrenze für den persönlichen Gebrauch soll im Strafgesetzbuch auf eine Unze pro Person angehoben werden, was in etwa 28 Gramm entspricht. Nun bedarf die Gesetzesinitiative noch der Zustimmung des Senats, die als wahrscheinlich gilt.

In Mexiko ist der Besitz von 28 Gramm Cannabis pro Person für
den eigenen Bedarf nun legal – QUELLE: MANUEL


Von dem Sinneswandel des mexikanischen Staatsoberhaupts war bereits am Dienstag auf dem einberufenen Drogen-Sondergipfel der UN-Vollversammlung (UNGASS) zu hören. Dort erklärte Peña Nieto die von US-Präsident Richard Nixon 1971 ausgerufene Strategie des repressiven „War on Drugs“ als gescheitert. Diese habe es weder geschafft die Produktion, den Handel, noch den Konsum von Drogen in der Welt einzudämmen, stellte Peña Nieto in New York fest. Deshalb werde seine Regierung künftig den Fokus auf „Prävention und therapeutische Lösungen“ lenken.

Bereits seit Jahren wird in der mexikanischen Öffentlichkeit zunehmend eine Abkehr von der kompromisslosen Drogenpolitik diskutiert, die im Kampf gegen Drogenhandel allein in den letzten zehn Jahren 100.000 Menschenleben forderte. Zwei Gerichtsurteile veranlasste die Regierung letztlich, Expertenrunden und Bürgerforen zu organisieren, um neue Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Zunächst hatte ein Richter gestattet, ein achtjähriges Mädchen, das täglich zahlreiche epileptische Anfälle erlitt, mit einem ausländischen Cannabis-Präparat zu behandeln. Laut ihren Eltern gingen die Anfälle dadurch um etwa 80 Prozent zurück. In einem weiteren historischen Urteil entschied der Oberste Gerichtshof Ende 2015 zugunsten von vier Männern, die damit ein Recht auf privaten Anbau und Konsum von Marihuana zu Erholungszwecken erstritten.

Von Denis Mainka
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