Rechtsstreit um neue Kandidatur von Ex-Präsident Lugo in Paraguay

Asunción. In Paraguay spitzt sich ein politischer und juristischer Streit um eine mögliche neue Kandidatur des ehemaligen Präsidenten Fernando Lugo für die kommenden Präsidentschaftswahlen zu. Das Oberste Wahlgericht hat eine Entscheidung bestätigt, der zufolge der ehemalige Bischof im Jahr 2018 nicht erneut antreten darf. Das Wahlgericht wies damit den Einspruch der Anwälte Lugos gegen eine entsprechende vorherige Entscheidung zurück. Das Rechtsteam des Ex-Präsidenten will nun den Obersten Gerichtshof des Landes anrufen.

 

Darf er oder darf er nicht? – Ex-Präsident Fernando Lugo in Paraguay
Darf er oder darf er nicht? – Ex-Präsident Fernando Lugo in Paraguay QUELLE: OPENDEMOCRACY LIZENZ: CC BY-SA 2.0

Fernando Lugo war von 2008 bis 2012 Präsident Paraguays. Er wurde im Zuge eines umstrittenen Verfahrens aufgrund einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Polizisten und Landlosen mit mindestens 17 Toten abgesetzt. Die Organisation Amerikanischer Staaten kritisierte die Absetzung als „übereilt“, die Union südamerikanischer Nationen bezeichnet Lugos Absetzung als eine Bedrohung der demokratischen Ordnung. Lugo selbst sprach von einem Staatsstreich.

Die rechtsgerichtete Colorado-Partei hatte Lugo vor dem Wahlgericht wegen der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen angezeigt. Dabei geht es um Erklärvideos, die unter anderem in Massennachrichten auf Handys verbreitet wurden. In den Videos wird für eine Verfassungsänderung geworben, um die Wiederwahl Lugos zu ermöglichen. Konkret äußerte sich das Wahlgericht nicht zu dem Streit, verwies allerdings auf den Artikel 229 der Verfassung, der eine Wiederwahl des Staatschefs verbietet. Allerdings hatte Lugo sein Mandat nicht zu Ende geführt.

Lugos Unterstützer wollen das Verbot der Wiederwahl kippen, wobei strittig ist, auf welche Weise die Verfassung geändert werden kann. Die rechtsgerichtete Regierungsmehrheit hatte einen entsprechenden Vorstoß zudem in beiden Kammern des Parlaments abgelehnt, so dass die Initiative erst wieder in einem Jahr eingebracht werden kann.

Von Harald Neuber
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