Schleppende juristische Aufklärung von Verbrechen der Diktatur in Uruguay

Montevideo. Laut einer Studie der uruguayischen Beobachtungsstelle Luz Ibarburu sind von 361 dokumentierten Fällen von Verschwundenen und Ermordeten während der Diktatur (1973-1985) erst in 97 Gerichtsverfahren durchgeführt worden.

Die Beobachtungsstelle ist ein Zusammenschluss verschiedener sozialer Einrichtungen, Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen, die sich um die Aufarbeitung der Diktatur in Uruguay bemühen. Es ist ihr erklärtes Ziel, „die Verbrechen gegen die Menschheit während der Diktatur justiziabel zu machen sowie die Informationen darüber zu demokratisieren und allen zugänglich zu machen“. Benannt ist sie nach der im Jahr 2006 verstorbenen Mitbegründerin der Organisation „Mütter und Angehörige von verhafteten und verschwundenen Uruguayern“.

Das Observatorio Luz Ibarburu will auch zur juristischen Aufarbeitung der Diktaturverbrechen beitragen
QUELLE: RLAJT.COM


In 42 Prozent der juristisch verfolgten Fälle, die sich mit den während der Diktatur verschwundenen Menschen befassen, kam es zu einem Prozess und/oder einer Verurteilung. Konkret handelt es sich um 192 Fälle, von denen lediglich 80 zu einem Prozess führten. Bei 13 Prozent der Prozesse handelte es sich um Ermordete, „dass heißt, lediglich 17 von 124 Getöteten erfuhren bisher Gerechtigkeit“.

Die Studie führt weiter aus, dass es bisher noch keinen Prozess gab, der sich mit Folter, sexualisierter Gewalt oder Kindesentführung befasst hat. Die Daten zeigten den „begrenzten Fortschritt der Entwicklung bei Ermittlungen der Strafjustiz wegen Verbrechen der Diktatur“, heißt es. Wie auch die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International bestätigt, sind in dem südamerikanischen Land tausende Menschen gefoltert und misshandelt worden, etwa einer von fünfzig Bewohnern war zumindest zeitweise inhaftiert. Uruguay galt gemessen an der Einwohnerzahl als der Staat mit den meisten politischen Gefangenen. 5.925 Personen saßen jahrelang im Gefängnis, so die Beobachtungsstelle. Systematische Folter sei charakteristisch für das damalige autoritäre System gewesen. Alle Informationen, die bisher gesammelt werden konnten, ließen darauf schließen, dass es bislang zu keinem Prozess aufgrund von Foltervorwürfen gekommen ist.

Von Gunda Wienke
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