Regierung in Uruguay vereinbart Regeln zum Cannabis-Verkauf in Apotheken

Montevideo. Die Möglichkeiten eines legalen Verkaufs von Cannabis-Produkten in Uruguay werden konkreter. So sind mittlerweile Preise und Verkaufsmodalitäten geregelt worden.

Eine Vereinbarung zwischen den Apothekenverbänden des südamerikanischen Landes und dem staatlichen Institut zur Regulierung und Kontrolle von Cannabis (IRCC), welches vergangene Woche publik wurde, ermögliche nun „den Übergang in die zweite Etappe“ der Vorbereitungen, wie es von Seiten des IRCC heißt.

Auch in dieser idyllischen Apotheke in Soriano könnte demnächst Cannabis verkauft werden.
QUELLE: RUBEM PORTO JR


Wie die uruguayischen Tageszeitung El País berichtet, ist dort unter anderem die Preisgestaltung geregelt. So soll mit Beginn des legalen Verkaufs ein Einkaufspreis von 90 Dollarcent pro Gramm gelten, der nach Inflation- und Wechselkur angepasst werden kann. Im Verkauf dürften die Apotheken dann 30 Prozent aufschlagen zuzüglich eventueller noch nicht genauer geregelter Zuschläge seitens des Staates. Cannabis-Produkte sollen von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Konsumenten müssen sich in einem zweischrittigen Verfahren beim IRCC registrieren. Die Abgabe in den Apotheken soll dann dank eines landesweiten IT-gestützten Kontrollsystems lediglich mithilfe der Identifikation per Fingerabdruck erfolgen.

Die Apotheken verpflichten sich aktiv an der Aufklärung und Konsumvorbeugung zu beteiligen. Zum wiederholten Male wurde auch darauf hingewiesen, dass analog zu den uruguayischen Tabakgesetzen keinerlei Werbung für die Produkte erlaubt ist.

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